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Tempo 30 in Kasseler Straße abgelehnt
Pressebericht vom 21.9.09
Der Altenstädter Ortsbeirat führte aufgrund vieler Beschwerden eine Unterschriftenaktion durch, bei der die Forderung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Kasseler Straße im Bereich der zwei
Bushaltehaltestellen, die auch von den Schulkindern genutzt wird, zum Ausdruck gebracht wurde. Insgesamt hatten knapp 300 Altenstädter ihre Unterschrift geleistet.
Anfang September wurde nun die Unterschriftenliste
Uwe Siewert von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Kassel vor Ort übergeben. Ortsvorsteher Bernd Ritter sowie die Ortsbeiratsmitglieder Horst Kranz und Dieter Wiegand erläuterten Herrn Siewert morgens
während des Berufsverkehrs die Verkehrssituation und das Anliegen der Altenstädter. Seit langem gibt es Bestrebungen, den Straßenabschnitt zum Kindergarten zumindest mit einem Hinweisschild zu
versehen, was bisher ebenso abgelehnt wurde. Hinzu kam jetzt noch die Errichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle direkt an der Hauptstraße sowie Beschwerden der Anwohner. Obwohl im Bereich Kindergartenzuweg und
der Kasseler Straße ortsauswärts durch Baumpflanzmaßnahmen bereits im Rahmen der Dorferneuerung verkehrsberuhigende Maßnahmen durchgeführt wurden, ist gerade im Bereich der Einmündung
Wolfhager Straße/ Teichstraße eine unübersichtliche Verkehrssituation vorhanden, die auch schon zu Unfällen - bisher
zum Glück nur mit Blechschäden - geführt hat. Genau dieser Bereich wird zu Schul- und Kindergartenzeiten sehr stark
von Kindern frequentiert. Zusätzlich befindet sich dort die Landmetzgerei Döring mit entsprechender Fußgänger- und PKW-Frequentierung. Außerdem kommt es nach Auskunft der Anwohner durch zunehmenden Schwerverkehr zu
Schädigungen an einigen Häusern. Mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich würde ein erhebliches Gefahrenpotenzial entschärft, so Ortsvorsteher Bernd Ritter.
Uwe Siewert konnte zwar die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger verstehen, doch wie bereits in vorhergehenden
Verkehrsschauen mit weiteren Vertretern fachkundiger Behörden, konnte er keine Gefahrenlage erkennen, die das
allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Dabei beruft sich Siewert auch auf den rechtlichen Rahmen. Gemäß der
Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 9 StVO dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs
nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das
allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter in § 45 StVO genannter Rechtsgüter erheblich übersteigt. Die
innerörtliche Richtgeschwindigkeit beträgt 50 km/h, damit würde bereits auf Begebenheiten bzw. Beeinträchtigungen die
üblicherweise innerhalb einer Ortschaft bestehen Rücksicht genommen. Eine "Überregulierung" in Form von weiteren
Geschwindigkeitsbeschränkungen oder anderer Einschränkungen entspräche nicht dem Grundsatz in der
Straßenverkehrsordnung "soviel wenig Verkehrszeichen wie möglich, so viel Verkehrszeichen wie nötig", so Siewert.
Auf den Hinweis von Ritter, dass aber solche 30er Zonen in vielen anderen Orten auch an Kreis-, Landes- und
Bundesstraßen eingerichtet seien, verwies Siewert auf eine Anordnung des Regierungspräsidiums, bei der darauf
hingewiesen wurde, dass der Erlass (IV b 4 - 66k 08-01 v. 06.08.1991), der sich mit der Errichtung von Tempo 30-Zonen
befasst, mittlerweile außer Kraft getreten ist. „Die nachgeordneten Fachaufsichtsbehörden wurden gebeten im Rahmen
Ihrer Arbeit ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Anwendung der Regelung sachgerecht ausgelegt wird. Sofern in
anderen Städten/Gemeinden noch solche Tempo 30-Zonen auf den angesprochenen klassifizierten Straßen existieren, so
ist es möglich, dass diese noch aufgrund vorheriger Regelungen eingerichtet wurden.“ Zum jetzigen Zeitpunkt würden auch in anderen Städten und Gemeinden solche Zonen nicht mehr eingerichtet werden.
Über Alternativen, wie Fußgängerwege, könne nach gedacht werden, doch Siewert erläuterte, dass dann nur Überwege
mit Ampelanlagen die Verkehrssituation sicherer machen würden. Eine solche Anlage sei aber, so Ortsvorsteher Bernd
Ritter, nur mit sehr hohen Kosten verbunden und außerdem würde es äußerst schwierig sein, sich hier auf einen sinnvollen Standort zu einigen.
Hier die offizielle Stellungnahme:
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E-Mail von Herrn Siewert vom 16.9. mit Ergänzung vom 21.9.09
Sehr geehrter Herr Ritter,
zunächst möchte ich mich für das kostruktive Gespräch mit Ihnen und weiteren Vertretern des Ortsbeirates im Rahmen
des Ortstermins am 08.09.2009 und die Übergabe des Ergebnisses einer Unterschriftenaktion in Ihrer Gemeinde bedanken.
In dem Gespräch baten Sie darum, die von mir vorgetragenen rechtlichen Bedenken
hinsichtlich der Forderung einer Tempo 30 - Zone in der Kasseler Straße im Bereich ab Bushaltestelle gegenüber Einmündung Schiller Straße bis zur Einmündung "Auf dem Lindengarten", Ihnen auch schriftlich
(in Form einer E-Mail) zukommen zu lassen. Ich nehme daher zu Ihrem Antrag wie folgt schriftlich Stellung:
Mit Ihrer Unterschriftenaktion beantragen Sie die Einrichtung einer Tempo 30 - Zone in der Kasseler
Straße im Bereich ab Bushaltestelle gegenüber Einmündung Schiller Straße bis zur Einmündung "Auf dem Lindengarten". Bei der Kasseler Strasse handelt es sich um einen Teilbereich der Landesstraße 3215. Die
Einrichtung von Tempo 30-Zonen richtet sich nach den Vorgaben des § 45 Abs. 1c Straßenverkehrsverordnung (StVO). Hiernach ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in
Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrraddichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 - Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen - Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen
Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken. Wie bereits zuvor erwähnt, handelt es sich bei der Kasselr Straße um eine sogenannte klassifizierte Straße (Landesstraße),
die Anordnung einer Tempo 30 - Zone (oder auch geringere Geschwindigkeit) verbietet sich daher. An die gesetzlichen Vorgaben bin ich gebunden.
Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen dürfen gemäß § 45
Abs. 9 StVO insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer
Beeinträchtigung bestimmter in § 45 StVO genannter Rechtsgüter erheblich übersteigt. Die innerörtliche Richtgeschwindigkeit beträgt 50 km/h, damit wird bereits auf Begebenheiten bzw. Beeinträchtigungen die
üblicherweise innerhalb einer Ortschaft bestehen Rücksicht genommen. Eine "Überregulierung" in Form von weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen oder anderer Einschränkungen entspricht nicht dem Grundsatz
in der Straßenverkehrsordnung "soviel wenig Verkehrszeichen wie möglich, so viel Verkehrszeichen wie nötig". Eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt, konnte auch im Rahmen der
Ortsbesichtigung nicht festgestellt werden.
Bereits in vorhergehenden Verkehrsschauen, mit weiteren Vertretern fachkundiger Behörden, wurde die Notwendigkeit weiterer verkehrsbeschränkender Maßnahmen nicht
festgestellt.
Ihrem Antrag kann daher aus zuvor genannten Gründen nicht entsprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Siewert
------------------------------------------------------------------- Uwe Siewert Der Landrat des Landkreises Kassel - Aufsicht und Ordnung - -Straßenverkehrsbehörde-
Ergänzung: Mit
der Anordnung des Regierungspräsidiums wurde lediglich darauf hingewiesen, dass der Erlass (Erlass IV b 4 - 66k 08-01 v. 06.08.1991) mittlerweile außer Kraft getreten ist. Zum Einen ist der Erlass, der sich mit der
Errichtung von Tempo 30-Zonen befasst, durch Zeitablauf und zum Anderen auch durch die mittlerweile in die StVO eingeflossenen Änderungen hinfällig geworden. Die nachgeordneten Fachaufsichtsbehörden wurden
gebeten im Rahmen Ihrer Arbeit ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Anwendung der Regelung sachgerecht ausgelegt wird. Es werden sicherlich keine Sonderkontrollen diesbezüglich durchgeführt. Sofern in anderen
Städten/Gemeinden noch solche Tempo 30-Zonen auf den angesprochenen klassifizierten Straßen existieren, so ist es möglich, dass diese noch aufgrund vorheriger Regelungen eingerichtet wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt
würden auch in anderen Städten und Gemeinden solche Zonen nicht mehr eingerichtet werden.
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Altenstädter Unterschriftenaktion für Tempo 30
ACHTUNG:
Aktion endet am 14.6.09!!! BITTE NOCH MITMACHEN!
Der Altenstädter Ortsbeirat führt im Monat Mai (2009) eine Unterschriftenaktion durch. Dabei geht es um die Forderung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Kasseler Straße im Bereich
der zwei Bushaltehaltestellen, die auch von den Schulkindern genutzt wird. Ziel ist es, zum einen die Meinung der Altenstädter Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zum anderen bei positiver Resonanz
den zuständigen Behörden, die bisher Temporeduzierungen ablehnend gegenüber stehen, von der Notwendigkeit und dem Bürgerwillen zu überzeugen. Seit langem gibt es Bestrebungen, den Straßenabschnitt zum
Kindergarten zumindest mit einem Hinweisschild zu versehen, was bisher ebenso abgelehnt wurde. Hinzu kam jetzt noch die Errichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle direkt an der Hauptstraße sowie
Beschwerden der Anwohner. Obwohl im Bereich Kindergartenzuweg und der Kasseler Straße ortsauswärts durch Baumpflanzmaßnahmen bereits im Rahmen der Dorferneuerung verkehrsberuhigende Maßnahmen
durchgeführt wurden, ist gerade im Bereich der Einmündung Wolfhager Straße/ Teichstraße eine unübersichtliche Verkehrssituation vorhanden, die auch schon zu Unfällen - bisher zum Glück nur mit
Blechschäden - geführt hat. Genau dieser Bereich wird zu Schul- und Kindergartenzeiten sehr stark von Kindern frequentiert. Zusätzlich befindet sich dort die Landmetzgerei Döring mit entsprechender
Fußgänger- und PKW-Frequentierung. Außerdem kommt es nach Auskunft der Anwohner durch zunehmenden Schwerverkehr zu Schädigungen an einigen Häusern. Mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem
Bereich würde ein erhebliches Gefahrenpotenzial entschärft, so Ortsvorsteher Bernd Ritter. Allerdings wird das nach Befürchtung des Ortsvorstehers ein die Geduld prüfendes Vorhaben, zeigen doch ähnliche
Forderungen wie schwer man sich tut solchen Anliegen behördlicherseits zu entsprechen. Umso wichtiger, dass sich viele Altenstädter an der Unterschriftenaktion beteiligen, so Ritter abschließend.
Unterschriftenlisten liegen aus in der Metzgerei Döring, der Blumenscheune, dem Haarlekin sowie dem Kindergarten. Zusätzlich kann man sich bei den Ortbeiratsmitgliedern eintragen.
Bernd Ritter
Ortsvorsteher
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Unterschriftenliste hochladen:
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Altenstädter Ortsbeirat und Anwohner fordern Zone 30 In der letzten Altenstädter Ortsbeiratssitzung waren auch Anwohner der Kasseler Straße/
Kreuzungsbereich Wolfhager Straße anwesend und erläuterten den Ortsbeiratssmitgliedern die Situation in diesem Straßenbereich aus ihrer Sicht. Dabei seien neben Gefährdungen durch das steigende
Verkehrsaufkommen insbesondere von Kindern in diesem unübersichtlichen Abschnitt auch Erschütterungen an und in den Häusern überdurchschnittlich und führten neben den Belastungen für die Bewohner über
kurz oder lang auch zu Schäden an den Häusern. Die Mitglieder des Ortsbeirates ließen sich davon überzeugen, insbesondere auch auf die unübersichtliche Situation in diesem Bereich hinweisend. Die
Kreuzung und der angrenzende Straßenraum wird hier von vielen Schul- und Kindergartenkindern überquert, da sich hier zwei Schulbushaltestellen und der Kindergartenzuweg befinden. Darüber hinaus befindet
sich nahe der Kreuzung die Metzgerei Döring mit einem Parkplatz und entsprechender Kundenfrequenz. Bisher sei es zum Glück nur zu Blechschäden gekommen, so der Ortsbeirat. Deshalb fordert man jetzt in
diesem Bereich der Landstraße die Einführung einer Zone 30, um den Verkehr entsprechend zu verlangsamen und Gefährdungen als auch Erschütterungen zu vermindern. Thomas Fingerling, anwesender
Hauptamtsleiter kündigte an, einen Vororttermin mit den zuständigen Behörden zu vereinbaren, damit entsprechend das Anliegen von Anwohnern und Ortsbeirat erörtert werden könne. Bernd Ritter
Ortsvorsteher siehe auch OB-Protokoll
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